Kosten

Grundsätzlich besprechen wir in einem kostenlosen Vorgespräch, was ich für Sie tun kann und ob ein Anwalt in Ihrer Sache tatsächlich notwendig ist.
Rechtsanwaltskosten können  gemäß Rechsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)  nach der Gebührenordnung für Anwälte berechnet werden. Daneben ist es möglich pauschale Gebühren, Zeitgebühren oder Erfolgshonorare zu vereinbaren.

Damit Sie genau wissen woran Sie sind, vereinbaren wir vorab für außergerichtliche Tätigkeiten auf Basis des Vorgespräches, welche Kosten entstehen. Damit haben Sie Kostensicherheit.

In der Regel liegt eine Erstberatung bei maximal 200,- EUR, je nach Komplexität des Falles.

Kommt es zum „Schwur“, also zu einer Gerichtsverhandlung, können Sie die Prozesskosten mittels dieses Prozesskostenrechners des Anwaltvereins einfach selbst berechnen.